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   OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83   

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https://dejure.org/1983,2631
OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83 (https://dejure.org/1983,2631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.1983 - 3 Ws 169/83 (https://dejure.org/1983,2631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 1983 - 3 Ws 169/83 (https://dejure.org/1983,2631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung durch den Versicherer eines Geschädigten; Entstehung von Ansprüchen eines Versicherers gegen einen Straftäter mit Leistung des Versicherers an den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung durch den Versicherer eines Geschädigten; Entstehung von Ansprüchen eines Versicherers gegen einen Straftäter mit Leistung des Versicherers an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Karlsruhe, MDR 1984, 336; Meyer-Goßner, StPO, bis zur 49. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 3 Ws 108/03

    Strafverfahren: Prüfungsgegenstand im Verfahren auf Zulassung der

    Hintergrund der Regelung ist, dass durch die vorläufigen Maßnahmen nach § 111 b ff. StPO die Durchsetzung von Ansprüchen des Verletzten nicht gefährdet werden soll (Senat MDR 1984, 336; B. v. 30.01.1998 - 3 Ws 19/98 - B. v. 10.09.1998 -3 Ws 153/98-; vgl. etwa auch Schmid/Winter a.a.O.; Malitz Die Berücksichtigung privater Interessen bei vorläufigen strafprozessualen Maßnahmen gemäß §§ 111 b ff. StPO NStZ 2002, 337).
  • LG Karlsruhe, 26.04.2002 - 15 StVK 31/02

    Strafvollzug: Auskunftsrecht eines Versicherers bezüglich der Entlassungsadresse

    Zwar hat sich ein Verständnis dieses Begriffes dahingehend, dass von ihm auch ein Versicherungsunternehmen oder -träger, dem Schadensersatzansprüche des unmittelbar durch eine Straftat Geschädigten infolge eines gesetzlichen Forderungsüberganges zufallen, bislang noch in keinem anderen Zusammenhang durchgesetzt; jedenfalls für den Bereich des § 111g StPO ist eine derartige Auslegung vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 25.11.1983 - 3 Ws 169/83 -, abgedruckt MDR 1984, 336) sogar ausdrücklich abgelehnt worden.

    Im Rahmen der §§ 111g und 403 StPO etwa, die auch den Geschädigten einer Straftat die Sicherung und Durchsetzung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche erleichtern sollen, wird nur eine einschränkende Auslegung des Verletztenbegriffes dem im Strafprozess besonders zu beachtenden Gebot einer raschen Verfahrenserledigung gerecht, das eine Einbeziehung nur solcher zivilrechtlicher Verhältnisse rechtfertigt, die überschaubar und einer raschen Regelung zugänglich sind (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1984, 336).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Karlsruhe, MDR 1984, 336; Meyer-Goßner, StPO, bis zur 49. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09

    Dinglicher Arrest bezüglich verjährter Taten des Kapitalanlagebetruges

    Die Vorschriften der §§ 111 g und h StPO tragen jedoch dem § 73 Abs. 1 S. 2 StGB Rechnung (OLG Karlsruhe MDR 1984, 336; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111 g Anm. 1; SK-Rogall, Loseblattkommentar, 62. Lieferung, § 111 g Anm. 1 ff.; Hees, ZIP 2000, 872).
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieses Recht im Falle des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf den Versicherer als Rechtsnachfolger des unmittelbar Geschädigten nach §§ 412, 401 BGB übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2008, - 3 StR 390/08 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 3 Ws 560/07 -, juris Rn. 10; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; ebenso BT-Drucks. 16/700 S. 16; Rogall in SK-StPO, 5. Auflage, § 111g Rn. 11; Saliger in NK-StGB, 4. Auflage, § 73 Rn. 20; Spillecke in KK-StPO, 7. Auflage, § 111g Rn. 2; Kiethe/Hohmann NStZ 2003, 505, 508; a. A. OLG Karlsruhe MDR 1984, 336; Bittmann in MK-StPO, § 111g Rn. 2; Mayer in KMR-StPO, § 111g Rn. 4; Gercke in Gercke/Julius/Temming, StPO 5. Auflage, § 111g Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91
    Diese Bestimmung will gewährleisten, daß dem Verletzten die Durchsetzung seiner aus der Tat erwachsenen Ansprüche nicht durch Maßnahmen zur Sicherung des Verfalls erschwert oder vereitelt wird (amtliche Begründung in Bundestagsdrucksache 7/550 Seite 294; OLG Karlsruhe in MDR 1984, 336 ; Rudolphi in SK a.a.O. § 111g Rdn. 1; Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 111g Rdn. 1, Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 111g Rdn. 1; Müller in KMR a.a.O., § 111g Rdn. 1; Dittke in wistra 1991, 209 f.).
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